Allgemeine Geschäftsbedingungen & Mietbedingungen
aare BAUTROCKNUNG
Ihr Partner für Bautrocknung für die Region Freiburg, Bern und Biel
AGB & Mietbedingungen
1. Mietdauer
Die Mietperiode beginnt, sobald die Mietobjekte unser Lager verlassen, und endet mit deren Rückerhalt. Bei Rücktransport durch unseren Service gilt eine Kündigungsfrist von einem Arbeitstag. Es werden ausschließlich volle Miettage berechnet.
2. Transport
Die Kosten für den Hin- und Rücktransport sind vom Mieter zu tragen.
3. Installation
Montage und Demontage sowie Kosten für Kran-, Aufzugs-, Stapler- und Fremdhilfen gehen zu Lasten des Mieters.
4. Betriebskosten
Brennstoff- und Stromkosten trägt ebenfalls der Mieter. Auf Wunsch kann der Energieverbrauch separat ausgewiesen werden.
5. Gerätezustand
Geräte und Zubehör sind vom Mieter im Anlieferungszustand zu bewahren. Kosten für eine gründliche Reinigung bei extremer Verschmutzung sowie eventuell anfallendes Abpumpen von Heizöl sind vom Mieter zu zahlen.
6. Betriebsstörung
Bei Betriebsstörungen, die nicht dem Verschulden des Mieters oder Dritter zuzuschreiben sind, werden Reparaturen oder der Ersatz des Mietobjekts kostenlos durchgeführt. Für den Zeitraum, in dem das Objekt aufgrund einer solchen Störung nicht genutzt werden kann, erfolgt auf Anfrage eine kostenlose Ersatzlieferung oder es werden die betreffenden Miettage nicht berechnet. Voraussetzung hierfür ist die frühzeitige Meldung der Störung. Für Unannehmlichkeiten des Mieters aufgrund einer Betriebsstörung übernimmt unser Service keine Haftung.
7. Störungsbehebung
Die Behebung von Störungen erfolgt in der Regel ausschließlich durch unser Unternehmen. Andernfalls gehen die Reparaturkosten zu Lasten des Mieters. In dringenden Fällen können Brennerstörungen an Luftheizautomaten mit ELCO-Brennern außerhalb der Geschäftszeiten durch den ELCO-Servicedienst behoben werden.
8. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die Behebung von Störungen und Schäden, die aus folgenden Ursachen resultieren: Unterbrechung der Stromlieferung, abgeschaltete Hauptschalter oder Regelgeräte (Thermostate, Hygrostate), defekte Stromzuführung, leere Brennstofftanks, Verunreinigung des Brennstoffes, übermäßiger Staubanfall, Sauerstoffmangel, Wasser im Brennstofftank, unsachgemäße Bedienung, vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen, Veränderungen der Viskosität des Brennstoffs bei Kälte (bei Temperaturen unter 0 °C ist die Verwendung eines Kältezusatzes oder frostsicheres Heizöl erforderlich), schädliche Gase oder Dämpfe sowie Transport- und Diebstahlschäden.
9. Folgeschäden
Schäden, die infolge von Betriebsstörungen auftreten, sind umgehend zu melden. Nach der Unsichtbarkeit des Schadens können keine Haftpflichtansprüche mehr geltend gemacht werden. Ersatzansprüche wegen Produktions- und Gewinnausfall sind ausgeschlossen. Schäden, die durch Temperatur- oder Luftfeuchtigkeitsänderungen verursacht werden (z. B. Spannungsrisse), fallen nicht unter Garantieansprüche.
10. Garantie
Für Bauheizungs- und Raumtrocknungsarbeiten können keine Garantieansprüche gewährt werden. Für Trocknungsarbeiten an Isolierungen gelten die Garantiefristen nach SIA. Voraussetzung ist die dauerhafte Beseitigung der Schadensursache vor der Ausführung der Trocknungsarbeiten. Bei Applikationen, Belägen und Aufbauten auf von uns getrockneten Untergründen werden Garantieansprüche ausgeschlossen.
11. Zahlung
Die Miete wird in der Regel am Ende eines jeden Kalendermonats fakturiert und ist binnen 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar. Bei Montagearbeiten ist eine Akontozahlung von 50% des Gesamtbetrages im Voraus zu leisten. Alle Preise basieren auf individueller Offerte.
Zusätzlich gelten folgende Preise für Gutachten und Picketdienst:
– Die Kosten für den Picketdienst außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (von 18:00 bis 7:30 Uhr) betragen für die erste Stunde 250 CHF.
– An Wochenenden und Feiertagen wird ein Zuschlag von 100% auf die regulären Preise erhoben.
Haftungsausschluss:
Diese Schaden-Dokumentation stellt kein Gutachten dar. Bitte beachten Sie, dass jede Schadensbeschreibung eine momentane, zum jeweiligen Begutachtungszeitpunkt vorhandene bauliche Situation widerspiegelt. Die Dokumentation sollte ausschliesslich intern verwendet werden. Die Aare Bautrocknung GmbH erstellt die Dokumentationen stets nach bestem Wissen und Gewissen, gestützt auf vorliegende Informationen, kann jedoch aufgrund der darin enthaltenen Informationen nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt auch für Berichte über Wasserschäden.